Machen wir uns nichts vor:

Jeder unter uns hat sich schon einmal mit der Frage beschäftigt, was mit den über Jahre mühsam erforschten Daten über die eigene Familiengeschichte geschieht, wenn wir einmal nicht mehr unter den Lebenden sind? Manche haben ihre Forschungsergebnisse in Buchform gebracht oder hinterlassen wichtige Manuskripte in der Hoffnung, dass diese in der Familie weiter gepflegt werden. Andere haben ihre Gedcom-Dateien längst schon auf den zentralen Speicher des VFFOW übertragen (hier gibt’s nähere Angaben zu unserem TNG-Datenspende-Verfahren). Doch was geschieht mit all den Daten, die wir im Lauf der Zeit irgendwo gespeichert haben, um sie bei passender Gelegenheit weiter zu bearbeiten und sie einzufügen in das große Mosaik unserer Familien- und Lebensgeschichte?

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Manche sind sich dessen sehr bewusst: Das Internet gehört seit vielen Jahren schon zu unserem Alltag, und deshalb gilt es, auch an unsere digital gespeicherten Hinterlassenschaften zu denken. Nicht nur Immobilien, Geld, Schmuck und sonstige Dinge, die wir uns zeitlebens erworben haben, können erhebliche Werte darstellen. Auch digitale Aufzeichnungen und Daten aller Art können für unsere Nachkommen von unschätzbarem Wert sein. Der Schlüssel zur Lösung mancher damit verbundener Probleme ist die digitale Vorsorgevollmacht.

Noch zu Lebzeiten sollte jeder unter uns einen Bevollmächtigten bestimmen, der sich mit Hilfe hinterlegter Zugangsdaten um den digitalen Nachlass kümmert. Alternativ kann im Testament ein Erbe festgelegt werden, der den digitalen Nachlass verwalten soll. Diverse Mail-Accounts, Zugänge zu sozialen Netzwerken, Bilder- und Dokumentensammlungen in Dropbox, Mycloud & Co. würden wertlos und auf immer gelöscht, wenn es niemanden mehr gibt, der diese Daten sichten und weiter sichern und pflegen kann. Viele Bereiche unseres Lebens sind inzwischen über unterschiedlichste online-Lösungen organisiert. Bis hin zu offenen Geschäften in online-Shops und Geboten bei digital abgewickelten Auktionen: Es lohnt sich, einmal eine Übersicht zu erstellen, welche Bereiche unserer täglichen Beschäftigung auf diversen Internet-Plattformen wir im Fall der Fälle unseren Erben übergeben und anvertrauen möchten.

Denn diese treten nicht nur uneingeschränkt in die Rechte und Pflichten aus geschlossenen Verträgen ein, sondern haben im Fall unseres Ablebens auch ein wichtiges Interesse daran, von den Ergebnissen unserer Forschungsarbeiten zu profitieren und diese im Idealfall an ihre Nachkommen weiter zu geben.

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